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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2010 - 2 Sa 130/10   

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https://dejure.org/2010,22403
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2010 - 2 Sa 130/10 (https://dejure.org/2010,22403)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.09.2010 - 2 Sa 130/10 (https://dejure.org/2010,22403)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. September 2010 - 2 Sa 130/10 (https://dejure.org/2010,22403)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Feststellungsinteresse - titelergänzende Feststellungsklage

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 302 Nr 1 InsO, § 256 Abs 1 ZPO
    Feststellungsinteresse - titelergänzende Feststellungsklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellungsinteresse für titelergänzende Feststellungsklage; Feststellungsklage auf Anerkennung einer Forderung aus unerlaubter Handlung bei fehlender Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 256 Abs. 1; InsO § 302
    Feststellungsinteresse für titelergänzende Feststellungsklage; unzulässige Feststellungsklage auf Anerkennung einer Forderung aus unerlaubter Handlung bei fehlender Anmeldung zur Insolvenztabelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2006 - IX ZR 187/04

    Feststellung einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung in

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2010 - 2 Sa 130/10
    Ob die Voraussetzungen dieser Vorschrift vorliegen, ist daher vom Prozessgericht zu prüfen (siehe auch BGH IX ZR 187/04 vom 18.05.2006).
  • BGH, 11.05.2010 - IX ZB 163/09

    Strafnorm über Verletzung der Unterhaltspflicht als Schutzgesetz zugunsten des

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2010 - 2 Sa 130/10
    Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung vom 11.05.2010 - IX ZB 163/09 - ausdrücklich ausgeführt, dass der Gläubiger seinen Anspruch zur Tabelle anmelden muss, um den Anwendungsbereich des § 302 InsO zu eröffnen.
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